© silverjohn - Depositphotos.comGrundsätzlich bedeutet eine Schwangerschaft eine Menge Veränderungen und wirft entsprechend viele Fragen auf.
Am Anfang steht vielleicht die nicht immer leicht zu treffende Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft. Weitere Fragen ergeben sich in Bezug auf berufliche Perspektiven, finanzielle Hilfen, Sorgerecht, Wohnungssuche etc. Bitte nutzen Sie das Stichwortverzeichnis in dieser Broschüre, um entsprechende Informationen zu finden.
Speziell in der Schwangerschaft und der ersten Zeit mit Kind können Sie folgende finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen:
Bei niedrigem Einkommen können Sie Mittel aus der „Bundesstiftung Mutter und Kind“ oder aus dem „Sonderfonds der Stadt Münster“ beantragen. Die Mittel können für schwangerschaftsbedingte Aufwendungen gewährt werden.
Die Bundesstiftung ermöglicht eine einmalige Antragstellung bis zum Ende der Schwangerschaft. In Münster beteiligen sich die Beratungsstellen des Sozialdienstes katholischer Frauen, donum vitae und die Kommunale Schwangerschaftsberatungsstelle an der Vergabe der Mittel.
An der Vergabe der Mittel für den Sonderfonds der Stadt Münster beteiligen sich alle fünf Schwangerschaftsberatungsstellen. Anträge können dort gestellt werden.
Wichtig: Gelder aus dem Sonderfonds können nur Frauen beantragen, die sich bereits in den ersten 12 Schwangerschaftswochen an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Aus dem Sonderfonds können dann ggf. bis zu drei Jahren nach Geburt Hilfen gewährt werden.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder vergleichbare Leistungen beziehen, können Sie Beihilfen für Schwangerschaftskleidung und einen Zuschuss zur Babyerstausstattung formlos und schriftlich beim Jobcenter beantragen.
Auch während des Studiums oder während einer Ausbildung können Leistungen für Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung für das Baby gewährt werden.
Berufstätige Frauen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten während der gesetzlichen Mutterschutzfristen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenversicherung. Nähere Informationen hierzu geben die Krankenkassen.
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